Das Projekt

Das Projekt Werkstattrat stellt sich vor

Logo: Werkstattrat Mit-Wirkung

Neue Regeln für die Mitwirkung

Seit Juli 2001 gibt es für Werkstätten die Mitwirkungsverordnung (WMVO). In der Mitwirkungsverordnung steht, dass alle Beschäftigten durch einen Werkstattrat vertreten werden. Darin steht auch, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Werkstattrat hat und wie die Mitwirkung von Beschäftigten in der Werkstatt aussehen soll. Das Recht auf Mitwirkung gilt
jetzt in allen Werkstätten in Deutschland.

Wie kann ein Werkstattrat gut arbeiten?

Ganz wichtig ist, dass jeder im Werkstattrat für sein Amt gut vorbereitet wird. In der Mitwirkungsverordnung steht daher, dass jede Person im Werkstattrat für ihre Aufgaben lernen
darf.

Jetzt gibt es also für alle in der Werkstatt viel zu tun: Beschäftigte, Fachkräfte und Leitung probieren neue Möglichkeiten aus.

Darum gibt es das Projekt »Werkstattrat«!

Was macht das Projekt?

Das Projekt soll Werkstatträte beim Lernen unterstützen. Es hat die Aufgabe, Lehrgangsunterlagen für Werkstatträte herzustellen. Diese sollen dem Werkstattrat helfen, in der Werkstatt gute Arbeit zu leisten.

Dafür hat das Projekt 14 Monate Zeit.

Was gibt es schon?

In vielen Werkstätten gibt es bereits Erfahrungen mit einem Werkstattrat. Aber es gibt noch viele Fragen.

Was fehlt noch?

Es fehlt noch viel Austausch über diese Erfahrungen. Wir können voneinander lernen, wie es besser geht.

Was die Projektmitarbeiterinnen brauchen:

Wir Projektmitarbeiterinnen suchen Menschen, die von ihren Erfahrungen mit der Mitwirkung erzählen möchten. Diese Erfahrungen sammeln wir und werten sie aus. Dabei sollen viele
mitmachen. Dann entstehen Tipps und Material für die Bildung von Werkstatträten.

Was soll bei dem Projekt herauskommen?

Wir wollen, dass die Werkstättenmitwirkungsverordnung den Beschäftigten hilft, ihre Anliegen zu vertreten. Wir wollen einen Werkstattrat MIT WIRKUNG.

Das Projekt hat einen langen Namen:

»Entwicklung einer Fortbildungskonzeption für Werkstatträte
in Werkstätten für behinderte Menschen«.

Der kurze Name des Projekts ist:

Projekt »Werkstattrat«

Das Zeichen des Projekts ist

Logo: Werkstattrat Mitwirkung

Wer bezahlt die Arbeit des Projektes?

Vor allem das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt dem Projekt von Februar 2002 bis Ende März 2003 Geld für seine Arbeit.

Wer macht mit beim Projekt »Werkstattrat«?

• Arbeitsgemeinschaften von Werkstatträten,

• Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte e. V. (BAG WfB),

• Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA),

• Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB),

• Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

• Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP),

• Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie
und soziale Arbeit e. V.

• in Zusammenarbeit mit vielen anderen…

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Projekt Werkstattrat 
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Raiffeisenstraße 18 - 35043 Marburg - Telefon 06421/491-0