Seit Juli 2001 gibt es für Werkstätten die
Mitwirkungsverordnung (WMVO). In der Mitwirkungsverordnung steht,
dass alle Beschäftigten durch einen Werkstattrat vertreten
werden. Darin steht auch, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten
ein Werkstattrat hat und wie die Mitwirkung von
Beschäftigten in der Werkstatt aussehen soll. Das Recht auf
Mitwirkung gilt
jetzt in allen Werkstätten in Deutschland.
Ganz wichtig ist, dass jeder im Werkstattrat für sein Amt
gut vorbereitet wird. In der Mitwirkungsverordnung steht daher,
dass jede Person im Werkstattrat für ihre Aufgaben
lernen
darf.
Jetzt gibt es also für alle in der Werkstatt viel zu tun:
Beschäftigte, Fachkräfte und Leitung probieren neue
Möglichkeiten aus.
Darum gibt es das Projekt »Werkstattrat«!
Das Projekt soll Werkstatträte beim Lernen
unterstützen. Es hat die Aufgabe, Lehrgangsunterlagen
für Werkstatträte herzustellen. Diese sollen dem
Werkstattrat helfen, in der Werkstatt gute Arbeit zu leisten.
Dafür hat das Projekt 14 Monate Zeit.
In vielen Werkstätten gibt es bereits Erfahrungen mit einem Werkstattrat. Aber es gibt noch viele Fragen.
Es fehlt noch viel Austausch über diese Erfahrungen. Wir
können voneinander lernen, wie es besser geht.
Was die Projektmitarbeiterinnen brauchen:
Wir Projektmitarbeiterinnen suchen Menschen, die von ihren
Erfahrungen mit der Mitwirkung erzählen möchten. Diese
Erfahrungen sammeln wir und werten sie aus. Dabei sollen
viele
mitmachen. Dann entstehen Tipps und Material für die Bildung
von Werkstatträten.
Wir wollen, dass die Werkstättenmitwirkungsverordnung den
Beschäftigten hilft, ihre Anliegen zu vertreten. Wir wollen
einen Werkstattrat MIT WIRKUNG.
Das Projekt hat einen langen Namen:
»Entwicklung einer Fortbildungskonzeption für
Werkstatträte
in Werkstätten für behinderte Menschen«.
Der kurze Name des Projekts ist:
Projekt »Werkstattrat«
Das Zeichen des Projekts ist
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Vor allem das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt dem Projekt von Februar 2002 bis Ende März 2003 Geld für seine Arbeit.
• Arbeitsgemeinschaften von Werkstatträten,
• Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für
Behinderte e. V. (BAG WfB),
• Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
(BMA),
• Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V.
(BeB),
• Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung e. V.
• Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP),
• Verband für anthroposophische Heilpädagogik,
Sozialtherapie
und soziale Arbeit e. V.
• in Zusammenarbeit mit vielen anderen…
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Projekt Werkstattrat
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung e. V.
Raiffeisenstraße 18 - 35043 Marburg - Telefon
06421/491-0